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Wir machen Strafrecht.
Aus Überzeugung und Leidenschaft.
In jedem Verfahrensabschnitt.
Ermittlungsverfahren
Zwischenverfahren
Hauptverfahren
Kontakt mit Polizei
Anklageerhebung durch Staatsanwaltschaft
Eröffnungsbeschluss durch Gericht
Urteil
Unsere Schwerpunkte.
Wir machen nicht alles. Aber was wir machen, machen wir richtig.
Beschuldigte(-r) in einem Strafverfahren?
1.
Ruhe bewahren.
2.
Schweigen.
Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf im Strafverfahren nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
3.
Frühstmöglich anwaltlichen Rat einholen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und lassen sich kostenfrei von uns über Ihre Chancen und Möglichkeiten beraten.

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