top of page

Wir machen Strafrecht.

Aus Überzeugung und Leidenschaft.

In jedem Verfahrensabschnitt.

Ermittlungsverfahren

 

Zwischenverfahren

Hauptverfahren

Kontakt mit Polizei

Anklageerhebung durch Staatsanwaltschaft

Eröffnungsbeschluss durch Gericht

Urteil

Beschuldigte(-r) in einem Strafverfahren?

1.

Ruhe bewahren.

2.

Schweigen.

Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf im Strafverfahren nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. 

3.

Frühstmöglich anwaltlichen Rat einholen.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und lassen sich kostenfrei von uns über Ihre Chancen und Möglichkeiten beraten. 

Rechtsanwältin Svenja Dörge und Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier vor einer Betonwand
bottom of page